Gasanlagenprüfung bei Wohnmobilen

Heizanlagen mit Flüssiggas in Wohnmobilen müssen ebensowenig wie Heizanlagen mit Diesel oder Heizöl regelmäßig überprüft werden.

Anderslautende Behauptungen sind unzutreffend !

Das Arbeitsblatt G 607 ( Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen ) haben nichts mit einer Prüfpflicht im Wohnwagen oder Wohnmobil zu tun.

Die Richtlinie 70 / 156 EWG für Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhänger ersetzte die alten 2001/56/Eg, 70/156/EWG und 78/548/EWG, sowie unter der Aufhebung Nr. 32009R0661 der Richtlinie 2004/78/EG besteht keine gesetzliche Grundlage einer Gasanlagenprüfung nach dem Arbeitsblatt G 607 bzw. DIN 1949.

Auch die § 41a StVZO erwähnt lediglich Gaskomponenten die dem Antrieb von Fahrzeugen dienen, so das eine Weigerung im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO unzulässig ist.

Ebenfalls ist die Verwendung von Gastankflaschen zulässig und eine Verweigerungder Betankung bei einer LPG Tankstelle kann eine Diskriminierung darstellen. So wäre auch eine Anfrage bei einer Staatlichen Verbraucherschutz Organisation denkbar, die dann die Interessen warnimmt.